Allgemeine Reisehinweise
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Terrassenanbau nördlich von Sanaa
1. Einreisevorschriften
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in den Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin (Tel.: 030-89730550; Fax: 030-89730562) zu beantragen ist. Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche Staatsangehörige und eine Reihe von anderen Staatsangehörigen wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Da diese Regelung in der Vergangenheit teilweise sehr kurzfristig aufgehoben wurde, sollte davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Hierfür ist gleichfalls ein Lichtbild erforderlich. Es wird empfohlen, dass Kinder zumindest ab dem 10. Lebensjahr mit eigenem Kinderausweis reisen. Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt werden sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung / Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem Aufenthalt im Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, dass mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority" beantragt werden muss.
Das Einreisedokument sollte noch mindestens 3 Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig sein.
(Da die jemenitischen Behörden die Praxis zur Erteilung von Visa kurzfristig und ohne Ankündigung ändern können, kann für die obigen Angaben keine Gewähr übernommen werden.)
2. Geldversorgung:
EC-Bankautomaten gibt es im Jemen nicht. Auch die Zahlung mit Kreditkarten ist auf die wenigen internationalen Hotels im Jemen beschränkt. Es ist allerdings möglich, bei den großen Banken in Sanaa, Aden und Taiz Barschecks in Bargeld einzutauschen. Geldwechsler, die zum üblichen Tageskurs US-Dollar und Euro in jemenitische Rial umtauschen, finden sich in großer Zahl in allen Städten.
In Notfällen können Bargeldanweisungen aus Deutschland durch Freunde/Verwandte in den Jemen vorgenommen werden. Üblicherweise werden dafür die Dienste der "Western Union Money Transfer" in Anspruch genommen, die über ein Netz von Filialen in Deutschland und in den größeren Städten des Jemen verfügt. Die Auszahlung an den Berechtigten ist weltweit innerhalb von maximal 2 Stunden bei jeder Western Union Filiale möglich. Der Begünstigte muß lediglich seinen Reisepaß vorweisen und Fragen zu Herkunft und Höhe der erwarteten Geldsumme beantworten können.
3. Kriminalität
Die Kriminalitätsrate im Jemen ist allgemein sehr niedrig. Vermögensdelikte wie Taschendiebstahl oder Raub kommen vergleichsweise selten vor. Trotzdem sollten natürlich die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden.
4. Medizinische Hinweise
Vorsorgeimpfungen sind bei der Einreise aus Deutschland nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch sollte bezüglich eines Impfschutzes der Hausarzt konsultiert werden. Die für alle tropischen Länder geltenden Hygieneregeln (z.B. Vorsicht bei Genuß von Nahrungsmitteln, Leitungswasser etc. sowie in anderen Lebenssituationen) sollten sorgfältig beachtet werden.
Die Botschaft empfiehlt außerdem die Lektüre der ausführlichen medizinischen Hinweise auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes.
5. Verhaltensregeln
Gastfreundschaft hat im Jemen traditionell einen hohen Stellenwert. Umgekehrt wird von allen Gästen erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamischen Landes anpassen und diese respektieren. Den Moralvorstellungen der islamischen Gesellschaft des Jemen ist die uns geläufige Freizügigkeit beim Auftreten in der Öffentlichkeit sehr fremd. Dies gilt es, insbesondere bei der Kleiderordnung zu berücksichtigen. Kleidung, die nach Möglichkeit Arme und Beine bedeckt, wird daher empfohlen.Das Betreten von Moscheen ist im Jemen Nicht-Muslimen untersagt.
6. Verkehrsmittel, Fortbewegung im Land:
Die Verkehrsverhältnisse im Jemen sind für Europäer sehr ungewohnt. Die Benutzung öffentlichen Verkehrsmittel (Sammeltaxis) ist aus vielerlei Gründen nicht empfehlenswert (Ausnahme: Inlandsflüge und Überlandbusse). Selbstgefahrene Mietwagen sind im Jemen nicht erhältlich. Üblicherweise werden Autos mit Fahrer bei den einschlägigen Reiseunternehmen gemietet.
7. Versicherung:
Es wird dringend geraten, eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholversicherung abzuschließen.
Reise- und Konsularhinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Die Hinweise dienen als Orientierungshilfe und sind naturgemäß keine abschließende Darstellung.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Verweise auf Reisehinweise in den Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das Auswärtige Amt nicht verbindlich. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen.